Aus des Vereins-Statuten
Auszug aus den Statuten von Aktiver Leben Graz
§2: Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt alte Menschen mit Gleichgesinnten zusammen zu führen, Anregungen zu geben. Soziale und wirtschaftliche Fragen, Renten- Rechts- und Gesundheitsfragen zu behandeln und Hilfestellung ohne Rücksicht auf Stand und Religion anzubieten.
§3: Mitteln zur Erreichnung des Vereinszweckes:
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mitteln erreicht werden.
(2) Als ideelle Mitteln dienen
a) Überwindung der Einsamkeit
b) Die Lebenserfahrung der alten Menschen der Jugend nutzbar machen
c) Anregung geben für die Gestaltung des Lebens in der Gruppe
d) Positive Lebenseinstellung fördern durch Vorträge, Lesungen und Lichtbildschau
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
a) Mitgliedsbeiträge
b) Spenden
c) Subventionen
§4: Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche und Ehrenmitglieder
§5: Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können alle Personen werden, die sich zu den Grundsätzen von Aktiver Leben bekennen.
(2) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.